Beiträge von Versicherungen

Kantonale Gebäudeversicherungsanstalten beteiligen sich in den meisten Kantonen an präventiven Hochwasserschutzmassnahmen. Unsere Hochwasserschutzsysteme sind von den Versicherungen anerkannt.

In der Regel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

– Das Gebäude muss vor der Entstehung der Gefahrenkarte existiert haben (keine Neubauten).

– Es muss sich um Schutzmassnahmen am Objekt handeln.

– Es muss eine Gefährdung durch Überflutung von Oberflächenwasser bestehen.

– Die Investitionen der geplanten Schutzmassnahmen müssen im Verhältnis mit potentiellen Hochwasserschäden stehen.

– Das Gesuch für Beitragszahlungen muss zusammen mit der Unternehmerofferte vor der Ausführung bei der Gebäudeversicherungsanstalt eingereicht werden.

Kantone mit staatlichen Gebäudeversicherungsanstalten

Die Höhe der Beitragszahlungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die bei den unten aufgeführten Werten handelt es sich um Maximalsätze, die gekürzt werden können. Eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Versicherungsanstalt lohnt sich auf jeden Fall.

Kanton
Aargau
Appenzell A.
Bern
Basel Land
Basel Stadt
Fribourg
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
St. Gallen
Schaffhausen
Solothurn
Thurgau
Vaud
Zug
Zürich
Hochwasserschutzbeitrag
Bis 40 %
Bis 33 %
Keine Beiträge
Gesetz in Vorbereitung
Bis 50 %
Keine Angaben
Bis 25 %
Gesetz in Vorbereitung
Variabel
Bis 40 %
Keine Angaben
Bis CHF 5’000
Bis 50 %
Bis 40 %
Bis 20 %
Keine Beiträge
Keine Beiträge
Keine Beiträge
Bis 30 %
Weiterführende Informationen
Mehr zu Hochwasserschutzsubvention
Keine weiteren Details publiziert
Keine Angaben
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Keine Angaben
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Keine Angaben
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Die Kantone Appenzell I, Genf, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis verfügen über keine staatliche Gebäudeversicherungsanstalt. In jenen Kantonen werden die Gebäude bei privatrechtlichen Anbietern versichert.