Beiträge von Versicherungen
Kantonale Gebäudeversicherungsanstalten beteiligen sich in den meisten Kantonen an präventiven Hochwasserschutzmassnahmen. Unsere Hochwasserschutzsysteme sind von den Versicherungen anerkannt.
In der Regel müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
– Das Gebäude muss vor der Entstehung der Gefahrenkarte existiert haben (keine Neubauten).
– Es muss sich um Schutzmassnahmen am Objekt handeln.
– Es muss eine Gefährdung durch Überflutung von Oberflächenwasser bestehen.
– Die Investitionen der geplanten Schutzmassnahmen müssen im Verhältnis mit potentiellen Hochwasserschäden stehen.
– Das Gesuch für Beitragszahlungen muss zusammen mit der Unternehmerofferte vor der Ausführung bei der Gebäudeversicherungsanstalt eingereicht werden.
Kantone mit staatlichen Gebäudeversicherungsanstalten
Die Höhe der Beitragszahlungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die bei den unten aufgeführten Werten handelt es sich um Maximalsätze, die gekürzt werden können. Eine Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Versicherungsanstalt lohnt sich auf jeden Fall.
Kanton Aargau Appenzell A. Bern Basel Land Basel Stadt Fribourg Glarus Graubünden Jura Luzern Neuenburg Nidwalden St. Gallen Schaffhausen Solothurn Thurgau Vaud Zug Zürich |
Hochwasserschutzbeitrag Bis 40 % Bis 33 % Keine Beiträge Gesetz in Vorbereitung Bis 50 % Keine Angaben Bis 25 % Gesetz in Vorbereitung Variabel Bis 40 % Keine Angaben Bis CHF 5’000 Bis 50 % Bis 40 % Bis 20 % Keine Beiträge Keine Beiträge Keine Beiträge Bis 30 % |
Weiterführende Informationen Mehr zu Hochwasserschutzsubvention Keine weiteren Details publiziert Keine Angaben Keine weiteren Details publiziert Mehr zu Hochwasserschutzsubvention Mehr zu Hochwasserschutzsubvention Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Mehr zu Hochwasserschutzsubvention Keine Angaben Mehr zu Hochwasserschutzsubvention Mehr zu Hochwasserschutzsubvention Keine weiteren Details publiziert Mehr zu Hochwasserschutzsubvention Keine Angaben Keine Angaben Keine Angaben Mehr zu Hochwasserschutzsubvention |
Die Kantone Appenzell I, Genf, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis verfügen über keine staatliche Gebäudeversicherungsanstalt. In jenen Kantonen werden die Gebäude bei privatrechtlichen Anbietern versichert.